Die Regierungen von Bund und Ländern haben neue Maßnahmen zur Bekämpfung der Omicron-Variante des Coronavirus beschlossen, darunter strengere Vorschriften für den Zutritt zu Bars und Restaurants. Auch die vorgeschriebene Quarantänezeit wird verkürzt, um einen massiven Arbeitskräftemangel zu vermeiden.
Bund und Länder einigen sich auf neue Beschränkungen
Nach einer mehrstündigen Diskussion verkündeten Bundeskanzler Olaf Scholz, der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst und die Berliner Bürgermeisterin Franziska Giffey am Freitagabend die von allen erwartete Nachricht: In Restaurants, Cafés und Bars gelten demnächst bundesweit strengere Einreisebestimmungen, die Quarantäne- und Selbstisolierungsfristen werden verkürzt, die meisten anderen Einschränkungen bleiben bestehen.
“Es ist eine strenge Regelung”, verteidigte Scholz die Entscheidung. “Aber sie ist notwendig und hilft uns, Infektionen besser zu kontrollieren, als es derzeit der Fall ist.”
Was sind die neuen Coronavirus-Maßnahmen in Deutschland ab dem 7. Januar 2022?
Hier ein Überblick über die neuen Vorschriften, die auf der Pressekonferenz nach dem Coronavirus-Gipfel am 7. Januar 2022 angekündigt wurden.
Kürzere Quarantäne-/Selbstisolierungszeiten für COVID-Infizierte und Kontaktpersonen
Wie allgemein erwartet, hat sich Deutschland dafür entschieden, dem Beispiel einer Reihe anderer Länder auf der ganzen Welt zu folgen und die Quarantäne- und Selbstisolierungszeiten für Personen zu verkürzen, die mit dem Coronavirus infiziert sind oder mit einem positiven Fall in Kontakt gekommen sind. Durch die Verkürzung der Quarantänezeiten sollen die Störungen durch die Selbstisolierung des Personals im Gesundheitswesen, bei den Rettungsdiensten und in anderen wichtigen Bereichen minimiert werden.
Die neuen Vorschriften sind etwas kompliziert und unterscheiden zwischen “Quarantäne” – wenn jemand als enger Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person identifiziert wird – und “Isolierung” – wenn jemand selbst positiv auf das Virus getestet wurde.
Generell wurde die Quarantäne-/Isolationszeit sowohl für infizierte Personen als auch für deren Kontaktpersonen auf 10 Tage (statt 14 Tage) verkürzt. Darüber hinaus gelten für die Allgemeinbevölkerung und für Beschäftigte in Schlüsselpositionen leicht unterschiedliche Regeln.
Die folgenden Regeln gelten für die allgemeine Bevölkerung:
Sowohl die Quarantäne- als auch die Isolationszeit kann mit einem negativen “hochwertigen” Schnelltest oder PCR-Test an Tag 7 verkürzt werden.
Bei Kindern kann die Quarantäne am 5. Tag mit einem negativen Testergebnis beendet werden; es gelten die gleichen Isolierungsregeln wie für Erwachsene.
Die folgenden Regeln gelten für Beschäftigte in Schlüsselpositionen (z. B. in Krankenhäusern und Pflegeheimen):
Die Quarantäne- und Isolationszeit kann mit einem negativen PCR-Test an Tag 7 beendet werden, sofern die Person zuvor 48 Stunden lang symptomfrei war.
Einige Gruppen sind von der Quarantäne ausgenommen, wenn sie mit einer COVID-infizierten Person in Kontakt kommen. Kontaktpersonen, die vor mehr als sieben Tagen eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, oder “frisch” vollständig geimpfte Personen, die ihre letzte Impfung vor 14 Tagen bis zwei Monaten erhalten haben, sowie genesene Personen, die vor weniger als zwei Monaten positiv getestet wurden, müssen nicht unter Quarantäne gestellt werden, wenn sie als enger Kontakt identifiziert werden – es sei denn, sie werden positiv auf das Virus getestet.
2G plus in Restaurants, Bars und Cafés
Eine weitere neue Regelung, die mit Spannung erwartet wurde, ist die Entscheidung, 2G plus bundesweit in Restaurants, Kneipen, Bars und Cafés einzuführen. Dies war bereits in mehreren Bundesländern der Fall, darunter Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und das Saarland, wird nun aber unabhängig von der örtlichen Inzidenzrate flächendeckend gelten.
Die Änderung bedeutet, dass nur noch geimpfte oder aufgefrischte Personen, die einen negativen Schnelltest oder PCR-Test vorweisen können, in Gaststätten wie Restaurants, Bars und Cafés zugelassen werden.
Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, sind von der Pflicht zur Vorlage eines negativen Testergebnisses befreit.
Andere Regeln bleiben bestehen
Einige andere Maßnahmen, die auf früheren Coronavirus-Gipfeltreffen beschlossen wurden, bleiben vorerst in Kraft. Dazu gehören:
- 2G-Vorschriften in Freizeit und Einzelhandel
- FFP2-Masken werden in Geschäften und in öffentlichen Verkehrsmitteln empfohlen
- Versammlungen auf 10 Personen (für geimpfte und genesene Personen) oder den eigenen Haushalt plus zwei Gäste (wenn ungeimpfte Personen anwesend sind) begrenzt
- Verpflichtung, wenn möglich von zu Hause aus zu arbeiten
- Nachtclubs bleiben “bis auf weiteres” geschlossen
Nächster Coronavirus-Gipfel
Zum Abschluss der Konferenz dankte Scholz der deutschen Öffentlichkeit für ihre anhaltende Unterstützung. Der nächste Coronavirus-Gipfel wird in einigen Wochen stattfinden.
Eine Antwort hinterlassen