Aktualisierung vom 19. Januar: Johnson & Johnson-Impfstoff herabgestuft
Seit letztem Freitag gelten Personen, die die Impfung von Johnson & Johnson erhalten haben, nicht mehr als vollständig geimpft und benötigen eine weitere Impfung, um vollständig geschützt zu sein (und Zugang zu 2G-Räumen zu erhalten). Um den Status “geboostet” zu erreichen, ist eine weitere zusätzliche Impfung erforderlich.
Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts haben Studien gezeigt, dass die Wirksamkeit des Impfstoffs gegen die Delta-Variante gering ist und dass die meisten Durchbruchsinfektionen bei Empfängern von Johnson & Johnson aufgetreten sind.
Aktualisierung vom 17. Januar: Neue Regeln ab Samstag, 15. Januar
Der testfreie Zugang zu Cafés, Bars und Restaurants ist nur noch für Personen möglich, die ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben. Diese neuen 2G+-Regeln wurden letzte Woche von den deutschen Länderchefs und dem neuen Bundeskanzler Olaf Scholz beschlossen.
Die Änderungen sehen auch die Rückkehr der FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel und in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie eine 2G+-Regelung für Restaurants, Bars und Cafés vor.
Eine weitere Änderung ist die Verkürzung der Quarantänezeiten im Einklang mit anderen europäischen Ländern. Covid-Infizierte und ihre engen Kontaktpersonen müssen jetzt nur noch 10 statt 14 Tage isoliert werden. Bei einem negativen Testergebnis nach sieben Tagen kann die Quarantäne für Personen ohne Symptome sogar noch früher beendet werden. Außerdem müssen Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, nun nicht mehr isoliert werden, wenn sie mit einer infizierten Person in Kontakt kommen.
Hier sind die neuesten Änderungen im Überblick:
- FFP2-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln erforderlich
Wenn Sie geboostet sind:
- Keine Tests für Restaurants, Cafés und Bars erforderlich
- Keine Quarantäne für enge Kontaktpersonen von Covid-Fällen erforderlich
Wenn Sie doppelt vaxxed sind:
- Negativer Test für den Zutritt zu Restaurants, Cafés und Bars erforderlich
- Verkürzung der Quarantäne von 14 Tagen auf 10 Tage
Aktualisierung vom 28. Dezember: Maßnahmen gegen Omicron und Einschränkungen zu Silvester
Um die sich schnell ausbreitende Omicron-Variante zu bekämpfen, treten heute in Berlin neue Coronavirus-Beschränkungen in Kraft. Die Hauptregel gilt auch für bereits Geimpfte oder Genesene: Private Versammlungen von mehr als 10 Personen sind ab sofort verboten. Diese Regelung gilt mindestens bis zum 3. Januar. Damit soll verhindert werden, dass große Silvesterpartys die Ausbreitung des Virus begünstigen. Wir wussten bereits, dass das Verbot von Feuerwerkskörpern um ein weiteres Jahr verlängert wird und dass das Tanzen in Innenräumen von Clubs verboten ist, aber eine neue Regelung ab dem 28. Dezember bedeutet, dass es den Berlinern nun auch verboten ist, im Freien zu tanzen.
Sportveranstaltungen werden jedoch nicht gänzlich ohne Zuschauer stattfinden. Es wurde angedeutet, dass ein komplettes Verbot in Kraft treten könnte, aber stattdessen wurde die maximale Anzahl der Fans, die Spiele besuchen können, reduziert.
Aktualisierung vom 16. Dezember: 2G+ Tests nach Auffrischungsimpfung nicht mehr erforderlich
Im Rahmen der jüngsten Bemühungen, Anreize für Auffrischungsimpfungen zu schaffen, müssen Personen, die ihre Covid-19-Auffrischungsimpfung erhalten haben, beim Betreten von 2G+ Veranstaltungsorten keinen negativen Test mehr vorweisen. Die Testpflicht wird 15 Tage nach der Auffrischungsimpfung aufgehoben. Eine Ausnahme bleibt bestehen: Wer Pflegeheime, Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen betritt, muss einen negativen Test vorweisen, unabhängig davon, ob er geboostet wurde oder nicht.
Eine weitere Änderung besteht darin, dass die Kontaktbeschränkungen nun auch für vollständig geimpfte oder genesene Personen bei privaten Veranstaltungen gelten. Bei privaten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen sich bis zu 50 Personen versammeln, bei privaten Veranstaltungen im Freien bis zu 200. Für private Veranstaltungen, an denen auch ungeimpfte Personen teilnehmen, gelten weiterhin strengere Kontaktbeschränkungen. Die neuen Regeln treten am Samstag in Kraft.
Aktualisierung am 2. Dezember: 2G wird landesweit eingeführt
Die scheidende Bundeskanzlerin kündigte am 2. Dezember an, dass die 2G-Regeln, die in Berlin bereits seit einigen Wochen gelten, bundesweit ausgeweitet werden sollen. Aber das ist noch nicht alles, was sie gesagt hat – hier ein kurzer Überblick über die wichtigsten Entwicklungen:
- Neun Monate nach der Impfung kann eine Auffrischung obligatorisch werden
Selbst wenn man doppelt geimpft ist, hält der Schutz nicht ewig an. Derzeit laufen auf EU-Ebene Gespräche darüber, dass die Doppelimpfung nach neun Monaten ihre Gültigkeit verliert.
- Masken werden in Schulen vorgeschrieben
- Beschränkungen für private Treffen mit nicht geimpften Personen
Wenn eine nicht geimpfte Person an einer privaten Veranstaltung teilnimmt, darf diese nur einen Haushalt und zwei weitere Personen umfassen (Kinder bis 14 Jahre sind davon ausgenommen)
- Finanzielle Unterstützung wird verlängert
- Maximal 15.000 Fans in Fußballstadien
- Maximal 5.000 Personen in Innenräumen
- Das letztjährige Verbot von Feuerwerkskörpern am Silvesterabend wird wiederholt
Die Krankenhäuser wollen sich nicht mit all den Unfällen in der Silvesternacht herumschlagen, wenn sie bereits ausgelastet sind. Kein Feuerwerk mehr!
- Wenn die 7-Tage-Inzidenz über 350 Neuinfektionen pro 100.000 Personen steigt, müssen die Clubs geschlossen werden.
Oh-oh. Wir sind bereits bei 361,4 in Berlin.
Das sind die wichtigsten Punkte… für unsere reguläre Berlin 2G, 3G Erklärung, lesen Sie weiter unten!
2G in Berlin: erklärt
Angesichts des rasanten Anstiegs der Covid-Fälle in Berlin hat der Senat seine so genannten “2G”-Regelungen erweitert, um die Infektionsraten einzudämmen. In einigen Gebieten sollen sogar noch strengere “2G plus”-Regelungen in Kraft treten. Doch was bedeutet das alles? Wir geben einen Überblick über die neuesten Maßnahmen, einschließlich der neuen 3G-Vorschrift in Berlins öffentlichen Verkehrsmitteln und am Arbeitsplatz.
Was sind 2G, 2G plus und 3G?
- 2G: Es wird ein Nachweis über die vollständige Impfung oder die Genesung verlangt. Dies wird um die Pflicht zum Tragen einer Maske in bestimmten Bereichen erweitert.
- 2G plus: Der Nachweis der Impfung oder der Genesung ist erforderlich PLUS ein negativer Test. Sowohl Schnelltests als auch PCR-Tests sind zulässig. Kinder unter 18 Jahren sind von 2G plus ausgenommen.
- 3G: Es ist ein Nachweis der vollständigen Impfung, der Genesung ODER ein negatives Testergebnis erforderlich. Schnelltest und PCR-Test sind beide zulässig.
Was gibt es Neues?
Ab Mittwoch, dem 24. November, gilt die “3G-Regel” für alle öffentlichen Verkehrsmittel in Berlin (außer Taxis). Reisende in Bussen und Bahnen müssen auf Nachfrage einen vollständigen Impfschutz, eine Genesung oder einen negativen Test vorweisen können. Es werden stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. Auch am Arbeitsplatz müssen die 3G-Vorschriften ab heute umgesetzt werden: Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die Impfpässe, den Nachweis der Genesung oder die Testergebnisse ihrer Mitarbeiter zu kontrollieren.
Ab Samstag, den 27. November, wird die 2G-Regelung auf die Berliner Kultur-, Gastronomie- und Freizeitbereiche ausgeweitet. Bei diesen neuen “2G plus”-Regeln wird das Tragen von Masken strenger gehandhabt, in einigen Fällen wird die soziale Distanzierung wieder eingeführt oder ein zusätzlicher negativer Test verlangt.
What is allowed and what is forbidden?
Seit Montag, dem 15. November, müssen Besucher von Restaurants, Museen, Theatern und anderen kulturellen Einrichtungen in Berlin nachweisen, dass sie entweder vollständig geimpft oder vom Virus genesen sind. Aber wo genau gelten diese neuen Vorschriften? Schauen wir uns das mal an:
Wo ist 2G vorgeschrieben?
- In allen nicht-essentiellen Geschäften (ab 27.11. sind auch Masken erforderlich)
- Restaurants und andere Innengastronomien – Maskenpflicht, vorerst kein Test
- Theater, Museen, Konzertsäle und ähnliche kulturelle Einrichtungen – Maskenpflicht
- Friseure, Kosmetiksalons, sexuelle Dienstleistungen – Maske oder negativer Test sind Pflicht, je nach Ermessen des Dienstleisters
- Sporthallen, Fitnessstudios, Tanzstudios – Abstandsauflagen oder obligatorische Tests
- Hotels und Ferienhäuser
- Hallenbäder
- Fahrschulen und ähnliche Einrichtungen
- Volkshochschulen
- Wenn möglich, auf Weihnachtsmärkten
- In Fußballstadien, jedoch ab 1. Dezember
- Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2.000 Teilnehmern
- Die 2G-Regeln gelten auch für private Innenveranstaltungen mit mehr als 20 Teilnehmern
Where is 2G plus mandatory?
Strenge 2G-plus-Regeln (bei denen geimpfte oder genesene Personen auch einen negativen Test mitbringen müssen, um Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können) sind bisher selten. Aber hier sind einige der Bereiche, in denen besondere Vorsicht geboten ist:
- Clubs und ähnliche Tanzlokale in Innenräumen erfordern einen Test und sind auf 50 Prozent der Kapazität beschränkt.
Was ist freigestellt?
- Schulen und Universitäten sind nicht betroffen
- Die 2G-Verordnungen gelten nicht für Jugendliche unter 18 Jahren, die nur einen negativen Test benötigen
- Kirchen waren ausgenommen, haben aber inzwischen beschlossen, 2G für die meisten Dienste einzuführen
Welche Nachweise muss ich in Berlin erbringen?
Die neuen 2G-Verordnungen sehen ab Montag, 15. November, vor, dass der Nachweis der Impfung oder der Genesung digital überprüfbar sein muss, entweder mit einer App wie dem CovPass des Robert-Koch-Instituts, der Corona-Warn-App oder einem ausgedruckten QR-Code.
What about rapid tests?
Um die Infektionsraten zu senken, haben die Berlinerinnen und Berliner wieder Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Covid-19-Schnelltest pro Woche. Wie der Berliner Senat am Samstag mitteilte, können diese kostenlosen Tests sowohl in den zwölf senatseigenen Testzentren als auch in kommerziellen Testzentren durchgeführt werden.
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