Deutschland verkürzt die COVID-Quarantänezeiten: Was Sie wissen müssen

Auf dem Coronavirus-Gipfel am 7. Januar haben Bund und Länder beschlossen, die Quarantänezeiten für mit dem Coronavirus infizierte Personen und deren enge Kontaktpersonen zu verkürzen. Hier ein Überblick über die Änderungen bei den Quarantänebestimmungen in Deutschland.

Warum ändern sich die Quarantänevorschriften in Deutschland?

Deutschland folgt damit dem Beispiel mehrerer anderer Länder auf der ganzen Welt, darunter die USA und das Vereinigte Königreich, die sich für eine Verkürzung der COVID-Quarantänezeiten entschieden haben. Dieser Schritt ist eine Reaktion auf die rasche Ausbreitung der Omicron-Variante, die die Politiker gezwungen hat, ihren Ansatz in Bezug auf einige Aspekte der Pandemiepolitik zu ändern.

Bislang musste in Deutschland jeder, der eine (vermutete) Omicron-Infektion hatte, 14 Tage lang selbst isoliert werden. Da die neue ultraübertragbare Variante jedoch zu einem enormen Anstieg der COVID-Fälle in der Bundesrepublik führte, wurde befürchtet, dass die massenhafte Selbstisolierung zu Personalengpässen in kritischen Bereichen wie dem Gesundheitswesen und den Rettungsdiensten führen würde.

Außerdem deuten erste Studien darauf hin, dass die Inkubationszeit (die Zeit zwischen der Ansteckung und dem Auftreten von Symptomen) bei Omicron viel kürzer ist als bei früheren COVID-Varianten, vielleicht sogar nur zwei oder drei Tage, so dass 14 Tage eine unnötig lange Quarantänezeit zu sein scheinen.

Was sind die neuen deutschen Quarantänemaßnahmen für COVID-Fälle und Kontaktpersonen?

Deshalb haben sich Bund und Länder letzte Woche darauf geeinigt, dass die Quarantänebestimmungen sowohl für Kontaktpersonen als auch für bestätigte COVID-Fälle reduziert werden können. Die Regeln sind leicht unterschiedlich, je nachdem, ob Sie positiv auf COVID getestet wurden oder mit einer Person in Kontakt gekommen sind, die positiv getestet wurde, und was Ihr Beruf ist. Hier finden Sie eine Erklärung.

Regeln zur Selbstisolierung bei positivem COVID-19-Test in Deutschland

Wer in Deutschland positiv auf Coronaviren getestet wird, muss sich künftig nur noch 10 Tage lang selbst isolieren – bisher waren es 14 Tage. Voraussetzung dafür ist, dass Sie keine Symptome mehr zeigen.

Sie haben auch die Möglichkeit eines so genannten “Test to release”. Wenn Sie an Tag 7 mit einem PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest (kein Selbsttest) negativ auf COVID getestet werden, können Sie die Selbstisolierung verlassen.

Anders sieht es aus, wenn Sie in einem Umfeld arbeiten, in dem Sie mit gefährdeten Personen in Kontakt kommen (z. B. in einem Krankenhaus, einer Pflegeeinrichtung oder einer ähnlichen Einrichtung). In diesem Fall haben Sie nur die Möglichkeit, am 7. Tag einen PCR-Test zu machen, um sich aus der Selbstisolierung zu befreien, und auch nur dann, wenn Sie zuvor mindestens 48 Stunden lang symptomfrei waren.

Quarantänevorschriften für enge Kontaktpersonen von COVID-Fällen in Deutschland

Die allgemeine Quarantänepflicht für Personen, die als enge Kontaktpersonen positiver COVID-Fälle identifiziert wurden, wurde ebenfalls auf 10 Tage verkürzt (statt 14). Sie können auch an Tag 7 mit einem PCR-Test oder einem zertifizierten Antigen-Schnelltest (kein Selbsttest) auf Freigabe testen. Wenn Sie in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim (oder ähnlichem) arbeiten, können Sie sich nur mit einem PCR-Test testen lassen.

Wenn Sie jedoch eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, sind Sie als Kontaktperson vollständig von der Quarantänepflicht befreit. Dies gilt auch für Personen, die vor kurzem vollständig geimpft wurden (d. h. die letzte Impfung liegt zwischen 14 Tagen und drei Monaten zurück), für Genesene, die vor weniger als drei Monaten positiv getestet wurden, und für Genesene, die ebenfalls vollständig geimpft sind.

Auch für Kinder, die eine Schule oder eine Kindertagesstätte besuchen, gelten etwas andere Quarantänevorschriften. Als enge Kontaktpersonen positiver COVID-Fälle können sie ihre Quarantänezeit nach fünf Tagen mit einem PCR- oder Antigen-Schnelltest beenden. Ausnahmen von dieser Regel sind auch möglich, wenn die Schulen eigene Schutzmaßnahmen ergreifen, z. B. tägliche Tests oder Maskenpflicht.

Wann treten die neuen Vorschriften in Kraft?

Dies sorgt für einige Verwirrung. Das von Bund und Ländern vereinbarte Eckpunktepapier ließ offen, wann genau die neuen Quarantänevorschriften in Kraft treten sollten, und überließ es den einzelnen Ländern und Gemeinden, sie durchzusetzen.

Die Bundesregierung aktualisierte jedoch am Freitag ihre Website und teilte mit, dass die neuen Regeln nun die “aktuellen Regeln” seien. Viele Menschen gingen daher davon aus, dass die Änderung sofort in Kraft tritt – was einige dazu veranlasste, ihre Quarantäne- oder Isolationszeiten vorzeitig zu beenden. Die Stadt Hamburg hat als eine der ersten bekannt gegeben, dass die am Freitag verkündeten Quarantäneregeln noch nicht gültig sind.

Um die neuen Regelungen umsetzen zu können, muss die so genannte COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung aktualisiert werden. Die Aktualisierung bedarf dann der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat – bevor die Bundesländer überhaupt an die Umsetzung gehen können. Mit dem Inkrafttreten der Änderung ist frühestens am Wochenende zu rechnen.